Hausordnung

Unsere Schule ist Lern- und Lebensraum, mit dem sich alle am Schulleben Beteiligten identifi-zieren können sollen. Im Sinne eines gelingenden Schullebens verpflichten sich die Mitglieder unserer Schulgemeinschaft, respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen, Rück-sicht aufeinander zu nehmen und tolerant und verantwortungsbewusst innerhalb und außer-halb der Schule zu handeln. 

Gemeinsame Vereinbarungen erleichtern das Miteinander im Alltag. Wir einigen uns daher auf die folgenden Regeln:

 

 1. 

Die Schultüren werden 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Während der unterrichts-freien Zeit halten sich Schülerinnen und Schüler nicht ohne ausdrücklichen Auftrag in Fach-räumen oder Fluren auf. Für Freistunden stehen der eigene Klassenraum und nach Absprache mit dem Stundenplanbüro nicht genutzte andere Klassenräume zur Verfügung. Sofern geöffnet, können auch die Cafeteria oder die Infothek genutzt werden. 

2. 

In den großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme des Klassendienstes direkt auf den Schulhof. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen in ihren Klassenräumen oder im Oberstufengebäude bleiben. Vor Verlassen der Klassenräume achtet der Klas-sendienst darauf, dass gelüftet und die Beleuchtung ausgeschaltet wird. Bei schlechtem Wetter wird durch dreimaliges Klingeln bekanntgegeben, dass die Schülerinnen und Schüler im Gebäude bleiben dürfen. Nach Schulschluss achtet der Klassendienst darauf, dass die Fenster geschlossen werden und die Beleuchtung ausgeschaltet wird. 

3. 

Die Cafeteria ist in den Freistunden allgemeiner Aufenthaltsraum. In den Pausen dient sie nur dem Kauf von Speisen und muss nach dem Kauf verlassen werden. 

4. 

Zum Schulgelände zählen alle Schulgebäude, der Schulhof, die Sporthalle und der Sportplatz. Das erweiterte Schulgelände umfasst darüber hinaus den Weg zur Mensa, die Mensa und vo-rübergehend die Container bei der Mensa. Aufgrund der der Schule obliegenden Aufsichtspflicht bleiben die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 9. Klassen während der gesamten Unterrichtszeit und der Pausen auf dem unmittelbaren Schulgelände. In den Mittagspausen wird der Aufenthaltsbereich auf das erweiterte Schulgelände ausgedehnt. Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen halten sich während der gesamten Unterrichtszeit und der Pausen auf dem erweiterten Schulgelände auf. In den Mittagspausen dürfen die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen das erweiterte Schulgelände verlassen. Außerhalb der Mittagspausen wird nur das eigentliche Schulgelände beaufsichtigt. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können das Schulgelände während der Pausen und während ihrer Freistunden sowie der Mittagspausen verlassen. 

5. 

Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist untersagt. Die Zufahrt zu den Fahrradständern von der Seminarstraße aus ist jedoch mit Rücksichtnahme und im Schritttempo erlaubt. Wer von der Richthofenstraße mit dem Fahrrad auf direktem Weg zu den Fahrradständern will, schiebt sein Rad über den Schulhof. 

6. 

Das Werfen mit Gegenständen aller Art ist gefährlich und wegen akuter Verletzungsgefahr daher verboten. Ballspiele sind auf dem Schulhof erlaubt, im Gebäude sind sie jedoch verboten. 

7. 

Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände generell untersagt. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Besucherinnen und Besucher gleichermaßen. Über Ausnahmen im Rahmen des Getränkeausschanks bei Schulveranstaltungen entscheidet der Schulleiter beziehungsweise die Schulkonferenz. 

8. 

Handys dürfen auf eigene Verantwortung mitgebracht werden. Auf dem Schulgelände dürfen die Handys grundsätzlich nicht genutzt werden und bleiben aus- bzw. stummgeschaltet in der Tasche. Ausgenommen davon sind die Räume im Oberstufengebäude. Auch dort bleiben die Handys während der Unterrichtszeit stumm geschaltet in der Tasche. Smart-Watches sind während der Unterrichtszeit in den Nicht-Stören-Modus zu versetzen. Die funktionale Nutzung des Handys als digitales Endgerät im Unterricht bleibt davon unberührt und wird von der Fachlehrkraft in der Einzelsituation geregelt. Die Schule fordert das Mitbringen eigener Geräte grundsätzlich nicht ein. Auf Klassenfahrten und an Wandertagen wird die Handynutzung nach Maßgabe der Lehrkraft geregelt.  

9. 

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler einen Schaden verursachen, meldet sie/er dies bitte umgehend den Hausmeistern. Schäden im Klassenraum werden den Hausmeistern von der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher mitgeteilt. 

10. 

Jede Nutzung des Schulgeländes, des Schulgebäudes und der Sporthalle außerhalb des Unterrichts muss vom Schulleiter genehmigt und beim Hausmeister angemeldet sein. Dies gilt auch für Klassenfeste. 

11. 

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis der Schulleitung gestattet. Gäste melden sich bitte im Geschäftszimmer an. 

Stand: 01. Dezember 2023 

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