Bewerbungsverfahren

Was erhalten Sie?

 Es soll Ihnen der Aufenthalt an einer Institution der Wirtschaft, des öffentlichen Lebens (keine parteipolitischen Institutionen) oder eines Bildungs- und Forschungsinstitutes ermöglicht werden, welches mindestens 300 km von Uetersen entfernt sein sollte. Die Auswahl sollte nach Rücksprache mit Frau Müller-Dassau Ihren persönlichen Interessen und Neigungen entsprechen.

 

Die Stipendiensumme beträgt zur Zeit max. 500 €.

 

Was wird erwartet?

 Sie sollten sich frühzeitig bewerben, da gerade Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen langfristig planen müssen um einen Platz für Sie einrichten zu können. Als Zeitraum für Ihre Unternehmung sind die Sommer- oder Herbstferien vorgesehen.

Dem Antrag sind eine Übersicht über die voraussichtlichen Kosten der Unternehmung, eine kurze Schilderung der angestrebten Maßnahme (z.B. Flyer, Anzeige, Auszüge aus Internetinformationen) und Ihrer Beweggründe, die Maßnahme zu wählen, beizufügen.

In einem ausführlichen Erfahrungsbericht sollen Sie Ihre während des Besuchs gesammelten Einblicke und Erfahrungen festhalten. Je nach Art der Unternehmung kann die Länge im Einzelfall variieren. Als Orientierung nehmen Sie bitte die Vorgabe 10-20 Seiten. Der Bericht sollte beginnen mit einer kurzen Vorstellung Ihrer Person – mit Photo – sowie Ihrer Intention für den gewählten Aufenthalt. Außerdem muss dem Bericht eine Abrechnung über die ordnungsgemäße Verwendung des Stipendiums beigefügt werden (z.B. Fahrt, Unterkunft, Kopien, Porto). Die Originalbelege bewahren Sie bitte zunächst zu Hause auf und legen sie dann der Abrechnung bei. Ihr Taschengeld kann nicht abgerechnet werden! Am Ende Ihres Berichts ist ein kurzes von Ihnen unterzeichnetes Resümee sinnvoll.

Dieser Bericht soll bis Ende November fertig gestellt sein und Frau Müller-Dassau zur ersten Korrektur vorgelegt werden. Auf die exakte Beachtung der deutschen Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung ist zu achten. Bevor Sie Ihren Bericht vervielfältigen, geben Sie ihn bitte noch zur abschließenden Beurteilung an die Schulleitung (Herrn Stroh). Erst danach sind fünf Kopien anzufertigen. Ein Zertifikat über das Stipendium wird nur erteilt, wenn der Bericht mindestens mit befriedigend bewertet wird.


Die Arbeiten der Stipendiaten sowie deren Eindrücke und Erfahrungen werden im zweiten Schulhalbjahr der Schulöffentlichkeit bekannt gemacht. Für weitere Informationen beachten Sie bitte ggf. den Schaukasten neben dem Haupteingang bzw. Hinweise im Internet.

 

Verfahren zur Beantragung eines Stipendiums

 Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler des Eingangsjahres.

  1. Der Antrag für ein Stipendium ist bis zum 31. März eines jeden Jahres an den Vorstand der Studienstiftung über den Schulleiter zu richten.
    Der Antrag ist zu begründen, die voraussichtlichen Kosten des Vorhabens (Geben Sie eine Bankverbindung an!) sind darzulegen und die Stellungnahme eines Fachlehrerin/Fachlehrers oder der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers sind beizulegen.
  2. Das Vorhaben kann nach Abschluss des Eingangsjahres durchgeführt werden und muss spätestens am 15. November des Jahres beendet sein.
  3. Eine Abrechnung des Vorhabens mit den gesammelten Original-Belegen aller Ausgaben für Fahrt, Material, Unterkunft, Verpflegung u.a. (sortiert nach Zweck, kleinere Belege auf Bögen geklebt) im Anhang, ist beizufügen.
  4. Der Stipendiat/die Stipendiatin stellt ihr/sein Projekt im zweiten Schulhalbjahr der Schulöffentlichkeit in geeigneter Form vor.

Auswahlkriterien für die Gewährung eines Stipendiums

  1. Das geplante Vorhaben muss eindeutig Bildungscharakter aufweisen, Reisen mit touristischem Interesse werden nicht gefördert.
  2.  Das Vorhaben soll der Förderung des Verständnisses von wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenhängen dienen; dazu können Maßnahmen gefördert werden, die einen Einblick in die Tätigkeit von Unternehmen, Forschungsinstitutionen u.ä. gewähren.
  3.  Gefördert werden können ferner die Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen von Verbänden, Gewerkschaften u.ä. sowie Studienreisen, die Ziffer 1. entsprechen.
  4.  Dem Stipendiaten/der Stipendiatin steht die Auswahl des Studienziels frei, solange der Zweck einem Bildungsanliegen entspricht und der örtliche Mittelpunkt des gewählten Interessenbereiches in der Regel mindestens 300 km von Uetersen entfernt liegt.
  5.  Über die Gewährung und die Höhe des Stipendiums entscheidet der Vorstand der Studienstiftung des LMG. Derzeit hat der Vorstand beschlossen die Obergrenze der Förderung pro Stipendium auf 500 € festzulegen.

 

Gehen Sie keine finanziellen Verpflichtungen ein, bevor Sie die Zusage des Vorstandes der Studienstiftung des LMG bekommen haben. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn er den Kriterien nicht entspricht.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an Katja Hornhardt.

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Informationen zum Anmeldeverfahren 2022
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