Hausordnung

Unsere Schule ist Lern- und Lebensraum, mit dem sich alle am Schulleben Beteiligten identifizieren können sollen. Im Sinne eines gelingenden Schullebens verpflichten sich die Mitglieder unserer Schulgemeinschaft, respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen, Rück-sicht aufeinander zu nehmen und tolerant und verantwortungsbewusst innerhalb und außerhalb der Schule zu handeln.


Gemeinsame Vereinbarungen erleichtern das Miteinander im Alltag. Wir einigen uns daher auf die folgenden Regeln:


1.

Die Schultüren werden 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Während der unterrichtsfreien Zeit halten sich Schülerinnen und Schüler nicht ohne ausdrücklichen Auftrag in Fachräumen oder Fluren auf. Für Freistunden stehen der eigene Klassenraum und nach Absprache mit dem Stundenplanbüro nicht genutzte andere Klassenräume zur Verfügung. Sofern geöffnet, können auch die Cafeteria oder die Infothek genutzt werden.
2.

In den großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme des Klassendienstes direkt auf den Schulhof. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen in ihren Klassenräumen oder im Oberstufengebäude bleiben. Vor Verlassen der Klassen-räume achtet der Klassendienst darauf, dass gelüftet und die Beleuchtung ausgeschaltet wird. Bei schlechtem Wetter wird durch dreimaliges Klingeln bekanntgegeben, dass die Schülerinnen und Schüler im Gebäude bleiben dürfen.
Nach Schulschluss achtet der Klassendienst darauf, dass die Fenster geschlossen und die Beleuchtung ausgeschaltet wird.
3.

Die Cafeteria ist in den Freistunden allgemeiner Aufenthaltsraum. In den Pausen dient sie nur dem Kauf von Speisen und muss nach dem Kauf verlassen werden.
4.

Die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe bleiben während der gesamten Unterrichtszeit, der Pausen und der Mittagszeit auf dem Schulgelände bzw. in der Mensa.
5.

Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist untersagt. Die Zufahrt zu den Fahrradständern von der Seminarstraße aus ist jedoch mit Rücksichtnahme und im Schritttempo erlaubt. Wer von der Richthofenstraße mit dem Fahrrad auf direktem Weg zu den Fahrrad-ständern will, schiebt sein Rad über den Schulhof.
6.

Das Werfen mit Gegenständen aller Art ist gefährlich und wegen akuter Verletzungsgefahr daher verboten. Ballspiele sind auf dem Schulhof erlaubt, im Gebäude sind sie jedoch verboten.
7.

Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände generell untersagt. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Besucherinnen und Besucher gleichermaßen. Über Ausnahmen im Rahmen des Getränkeausschanks bei Schulveranstaltungen entscheidet der Schulleiter beziehungs-weise die Schulkonferenz.
8.

Handys dürfen auf eigene Verantwortung mitgebracht werden, müssen aber während des Unterrichtes ausgeschaltet sein. Die funktionale Nutzung im Unterricht regelt die Fachlehrkraft. Auf Klassenfahrten und an Wandertagen wird die Handynutzung nach Maßgabe der Lehrkraft geregelt.
9.

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler einen Schaden verursachen, meldet sie/er dies bitte umgehend den Hausmeistern. Schäden im Klassenraum werden den Hausmeistern von der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher mitgeteilt.
10.

Jede Nutzung des Schulgeländes, des Schulgebäudes und der Sporthalle außerhalb des Unterrichts muss vom Schulleiter genehmigt und beim Hausmeister angemeldet sein. Dies gilt auch für Klassenfeste.
11.

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis der Schulleitung gestattet. Gäste melden sich bitte im Geschäftszimmer an.

 

Stand: August 2015

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